Piercings bei Minderjährigen
Die Eltern müssen generell mit dem Piercing einverstanden sein. Aus diesem Grund gibt es Piercings für Minderjährige ab 14 Jahren auch nur mit der Erlaubnis aller Erziehungsberechtigten. Beim Vertragsabschluss muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein und sich ausweisen können. Von den anderen Erziehungsberechtigten reicht eine Kopie des Personalausweises und ein unterschriebener Erlaubnisschein.
Bitte seid mir nicht böse, wenn ich manche Piercings bei Minderjährigen ablehne. Dies ist keinesfalls um euch zu ärgern, sondern dient vielmehr eurer Gesundheit. Wenn ich der Meinung bin, dass das Piercing euch im Wachstum mehr Probleme als Freude bereitet, lege ich meine Einwände ein.
Ohrlöcher bei Kindern unter 14 Jahren sind noch einmal ein anderes Thema.
Generell lehne ich Ohrlöcher bei unter 6 Jährigen ab. Ich steche Ohrlöcher bei Kindern nur auf deren eigenen Wunsch und nicht weil die Eltern das gerne hätten.Vor dem Stechen erhalten Eltern und Kind eine ausführliche Beratung. Danach wird dem Kind an einem Silikonohr der Vorgang und die Werkzeuge genau gezeigt, damit es sich nicht beim Stechen erschreckt. Achtung!!! Ich schieße keine Ohrlöcher. Bei mir gibt es nur die Nadel.
Ist das Kind dann immer noch fest entschlossen, geht es mit dem ersten Ohrloch los. Sollte danach das zweite nicht mehr gemacht werden, weil das Kind erst einmal bedient ist, kann das zweite Ohrloch ohne Aufpreis zu einem späteren Zeitpunkt gestochen werden.